Ergotherapie
DEFINITION - ERGOTHERAPIE
„Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.
Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.“
(DVE 08/2007)
VERORDNUNG – ERGOTHERAPIE
Wie erhält ein Patient Ergotherapie?
Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und damit eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Ergotherapie erfolgt auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung. Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt der behandelnde Arzt aus. Ergotherapeutische Behandlungen mit Hausbesuch führen wir bei entsprechender medizinischer Indikation und nach Verordnung durch.
Eine Einzeltherapieeinheit beträgt ja nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 75 Minuten. Dies ist in den Rahmenverträgen der jeweiligen Krankenkassen detailliert beschrieben und geregelt.